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Messi-Räumung Fuchs

Mietkaution zurück: Die häufigsten Abzüge bei der Wohnungsabgabe

Was kostet eine Entrümpelung in der Schweiz_

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IN DIESEM ARTIKEL

Die Mietkaution ist für viele der grösste Einzelbetrag, der bei einem Umzug im Spiel ist. Umso ärgerlicher, wenn nach der Wohnungsabgabe Abzüge kommen, mit denen niemand gerechnet hat. Die gute Nachricht: Die meisten Abzüge entstehen an denselben wenigen Stellen – und die lassen sich vorher abarbeiten.

Wie die Kaution in der Schweiz geregelt ist

Bei Wohnräumen darf die Kaution höchstens drei Monatsmieten betragen. Sie wird auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mieterschaft hinterlegt (Art. 257e OR); alternativ ist eine Mietkautionsversicherung möglich. Das Geld gehört also nicht der Vermieterschaft, sondern bleibt Ihres – es ist lediglich blockiert.

Nach Mietende wird das Konto freigegeben, wenn keine offenen Forderungen bestehen. Macht die Vermieterschaft innert Frist keine Ansprüche geltend, können Sie die Freigabe verlangen; bleibt die Vermieterschaft über längere Zeit untätig, lässt sich die Auszahlung direkt bei der Bank anstossen. Die genauen Fristen halten Sie am besten mit Ihrer Bank oder Kautionsstelle fest.

Die häufigsten Gründe für Abzüge

  • Unvollständige Endreinigung. Der Klassiker: Backofen, Dampfabzug, Kühlschrankdichtungen, Fensterrahmen, Storenlamellen, Silikonfugen. Das sind die Stellen, an denen jede Abnahme zuerst kontrolliert wird.
  • Nicht geräumte Nebenräume. Kellerabteil, Estrich, Garage oder Balkon werden vergessen – und die Verwaltung lässt sie auf Ihre Kosten räumen.
  • Löcher und Dübel. Einzelne Bohrlöcher gelten meist als normale Abnutzung; ganze Reihen und grosse Ausbrüche nicht.
  • Beschädigungen über die normale Abnutzung hinaus. Brandflecken, tiefe Kratzer im Parkett, gerissene Spiegel oder Glaskeramikfelder.
  • Fehlende Gegenstände. Schlüssel, Fernbedienungen, Storenkurbeln, Roste, Gitter – Kleinteile, die einzeln ersetzt werden müssen.

Besenrein, bezugsbereit, Abnahmegarantie – was die Begriffe bedeuten

Besenrein heisst: leer und ausgekehrt. Das genügt für eine Wohnungsabgabe in aller Regel nicht.

Bezugsbereit heisst: gereinigt und in einem Zustand, in dem die nächste Partei direkt einziehen kann. Das ist der Massstab, den Verwaltungen anlegen.

Abnahmegarantie ist eine Zusage der Reinigungsfirma: Wird bei der Abnahme etwas beanstandet, kommt sie kostenlos nach. Lassen Sie sich schriftlich geben, was genau abgedeckt ist – die Formulierungen unterscheiden sich stark.

Selbst reinigen oder Firma beauftragen?

Selbst reinigen kann sich lohnen, wenn Sie Zeit haben und die Wohnung in gutem Zustand ist. Rechnen Sie realistisch: Eine 3,5-Zimmer-Wohnung gründlich zu reinigen dauert zu zweit ohne Übung gut einen Tag – Fenster, Storen und Küche eingerechnet.

Eine Firma mit Abnahmegarantie ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Abgabe knapp terminiert ist oder wenn Sie das Risiko von Nachbesserungen nicht selbst tragen wollen. Wer ohnehin räumen lässt, nimmt Räumung und Reinigung am besten aus einer Hand – dann gibt es bei der Abnahme keine Schnittstelle, an der sich zwei Firmen gegenseitig zeigen. Wie das bei uns abläuft, steht bei der Wohnungsräumung.

Das Abgabeprotokoll: worauf Sie achten

Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt. Achten Sie darauf, dass Beanstandungen konkret formuliert sind – «Küche nicht gereinigt» ist zu unbestimmt, «Backofen und Dampfabzug nicht gereinigt» ist überprüfbar. Unterschreiben Sie nichts, dem Sie nicht zustimmen; Sie können unterschreiben und einen Vorbehalt anbringen.

Verlangen Sie eine Kopie und machen Sie zusätzlich eigene Fotos vom leeren, gereinigten Zustand. Diese Fotos sind später Ihr bestes Argument.

Wenn Sie mit Abzügen nicht einverstanden sind

Widersprechen Sie schriftlich und begründet. Kommen Sie mit der Vermieterschaft nicht weiter, ist die zuständige Schlichtungsbehörde in Mietsachen die erste Anlaufstelle – das Verfahren dort ist einfach und für Mietstreitigkeiten kostenlos. Auch der Mieterverband Ihres Kantons berät in solchen Fällen.

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Checkliste vor der Abgabe

  • Alle Räume geleert – inklusive Keller, Estrich, Garage, Balkon
  • Backofen, Dampfabzug, Kühlschrank, Geschirrspüler gereinigt
  • Fenster, Rahmen, Storen und Lamellen gereinigt
  • Silikonfugen, Duschabtrennung, Armaturen entkalkt
  • Dübel entfernt, Löcher fachgerecht verschlossen
  • Alle Schlüssel, Kurbeln, Fernbedienungen und Roste vollzählig
  • Eigene Fotos vom Endzustand gemacht
  • Adressänderung, Strom, Versicherungen gemeldet

Fazit

Abzüge entstehen selten aus Willkür, sondern an vorhersehbaren Stellen. Wer Nebenräume nicht vergisst, die Küche und die Fenster ernst nimmt und den Endzustand dokumentiert, bekommt die Kaution in aller Regel vollständig zurück.

Wenn Räumung und Reinigung zusammen anstehen: Wir übernehmen beides aus einer Hand und übergeben besenrein oder bezugsbereit. Jetzt kostenlose Offerte anfordern.

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